Digitalisierung für Kanzleien & Steuerberater

Mandantenakten, Verträge und Schriftsätze digital verwalten — DSGVO-konform und mit Digitalbonus Bayern förderbar.

DigitalWerk bringt Ordnung in Ihre Kanzlei: zentrale Dokumentenverwaltung, automatische Fristenkontrolle und beA-Integration — bis zu 50 % gefördert.

DigitalWerk kennenlernen

Das Problem in Kanzleien

Steuerberater und Rechtsanwälte arbeiten oft noch mit papierlastigen Prozessen — ein Risiko für Fristen, Datenschutz und Effizienz.

Papierlastige Mandantenakten

Ordner voller Belege, Verträge und Schriftverkehr — zeitraubendes Suchen statt produktives Arbeiten.

Fristenverwaltung fehleranfällig

Manuelle Fristenkalender bergen das Risiko versäumter Fristen mit gravierenden Haftungsfolgen.

beA-Integration fehlt

Der elektronische Rechtsverkehr erfordert eine nahtlose Anbindung an das besondere elektronische Anwaltspostfach.

DSGVO für sensible Daten

Mandantendaten unterliegen strengsten Datenschutzanforderungen — Cloud-Lösungen sind oft keine Option.

Die digitale Lösung: DigitalWerk

Digitale Mandantenakte

Alle Dokumente, Belege und Schriftsätze pro Mandant zentral und strukturiert — sofort auffindbar.

Automatische Fristenkontrolle

Fristen werden automatisch erkannt, überwacht und eskaliert — kein Termin wird mehr versäumt.

DSGVO-konform & lokal

Alle Daten bleiben auf Ihren Servern — keine Cloud, volle Kontrolle über sensible Mandantendaten.

beA- & ELSTER-Anbindung

Nahtlose Integration in den elektronischen Rechtsverkehr und die digitale Finanzverwaltung.

DigitalWerk Dashboard für Kanzlei-Dokumentenmanagement

Beispielrechnung: So fördert Bayern Ihre Kanzlei

Nutzen Sie den Digitalbonus Bayern, um Ihre Kanzlei-Digitalisierung mit bis zu 50 % bezuschussen zu lassen.

DigitalWerk Standard

Investition 9.000 EUR
Förderquote 50 %
Ihr Zuschuss 4.500 EUR

Doppel-Förderung (2.1 + 2.2)

Maximale Fördersumme bis 15.000 EUR
Module 2.1 + 2.2 kombinierbar
Ihr Vorteil bis 15.000 EUR

Software (2.1) + IT-Sicherheit (2.2) gleichzeitig beantragen und doppelt profitieren.

Förder-Rechner

Berechnen Sie in wenigen Klicks, wie viel Förderung Ihr Unternehmen für ein digitales 3flow-Projekt erhält.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung nach BayMBl. Nr. 315. Die finale Förderhöhe legt die Bezirksregierung Mittelfranken im Bewilligungsbescheid fest. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den errechneten Zuschuss.

Bewilligung vor Auftrag: Der Zuschuss wird erst nach Antragstellung und Bewilligung durch das zuständige Amt gewährt. Beginnen Sie das Projekt erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids, um den vollen Förderanspruch zu sichern.

Bereit, Ihre Kanzlei zu digitalisieren?

Vereinbaren Sie eine kostenlose 15-Minuten-Demo. Wir zeigen Ihnen, wie DigitalWerk Ihre Mandantenakten, Fristen und Dokumente digitalisiert — unverbindlich und persönlich.

+49 9141 923 27 21

Häufige Fragen zur Kanzlei-Digitalisierung

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu DigitalWerk für Rechtsanwälte, Steuerberater und Kanzleien.

DigitalWerk

Ist DigitalWerk für Kanzleien und Steuerberater geeignet?
Ja, DigitalWerk ist speziell auf die Anforderungen von Kanzleien ausgelegt: Mandantenakten, Fristenverwaltung, beA-Anbindung und DSGVO-konforme Datenhaltung.
Wie funktioniert die beA-Anbindung?
DigitalWerk integriert sich nahtlos in den elektronischen Rechtsverkehr (beA). Dokumente können direkt versandt und empfangen werden.
Bleiben Mandantendaten lokal gespeichert?
Ja, alle Daten verbleiben auf Ihrem eigenen Server vor Ort. Keine Cloud, keine Datenweitergabe – ideal für sensible Mandantendaten.

Förderung

Wird DigitalWerk für Kanzleien vom Digitalbonus Bayern gefördert?
Ja, Kanzleien und Steuerberater in Bayern erhalten bis zu 50 % Zuschuss. Module 2.1 (Software) und 2.2 (IT-Sicherheit) sind kombinierbar.

Installation

Wie lange dauert die Umstellung auf DigitalWerk?
Im Regelfall ist DigitalWerk innerhalb von 1–2 Tagen betriebsbereit. Wir unterstützen bei der Datenmigration und schulen Ihr Team.

Allgemein

Kann DigitalWerk Fristen automatisch verwalten?
Ja, Fristen werden automatisch erkannt, überwacht und eskaliert. Sie erhalten rechtzeitige Erinnerungen – kein Termin wird mehr versäumt.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wiederholer willkommen: Auch Betriebe mit 2 bereits erhaltenen Digitalboni sind seit 01.07.2025 wieder antragsberechtigt.

Bewilligungsstelle

Bezirksregierung Mittelfranken

Promenade 27, 91522 Ansbach

Programm-Stand

BayMBl. Nr. 315, Stand 01.07.2025/01.11.2025, gültig bis 31.12.2027

Referenzen folgen, sobald erste Bewilligungsbescheide vorliegen.