Digitalisierung für Ihre Branche

Egal ob Handwerk, Hausverwaltung, Sicherheitsfirma oder KFZ-Betrieb: wir haben die passende Lösung.

Entdecken Sie branchenspezifische Digitalisierungslösungen mit bis zu 50 % Förderung über den Digitalbonus Bayern.

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Häufige Fragen zu unseren Branchenlösungen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Digitalisierung in Ihrer Branche.

Branchen

Welche Branchen unterstützt 3flow?
Wir digitalisieren Handwerk, Hausverwaltungen, Autohäuser, KFZ-Betriebe, Sicherheitsfirmen, Gastronomie und Sportveranstalter, mit maßgeschneiderten Lösungen für jeden Betrieb.
Gibt es branchenspezifische Lösungen?
Ja. WashNow für Waschräume, DigitalWerk für Dokumentenmanagement, Express-PDF für automatisierte Rechnungen, und unser Digitaler Firmenauftritt für professionelle Websites, passend zu Ihrer Branche kombinierbar.

Förderung

Wie hoch ist die Förderung für meine Branche?
Mit dem Digitalbonus Bayern erhalten alle Branchen bis zu 50 % Zuschuss auf Digitalisierungsprojekte. Handwerksbetriebe, Autohäuser, Sicherheitsfirmen und KFZ-Betriebe profitieren gleichermaßen.
Kann ich mehrere Produkte kombinieren und fördern lassen?
Ja. Module 2.1 (Software) und 2.2 (IT-Sicherheit) sind kombinierbar: bei je 10.000 € macht das bis zu 20.000 € Gesamtzuschuss (2 × 10.000 €). Wir erstellen Ihnen gerne eine maßgeschneiderte Förderstrategie.

Allgemein

Wie lange dauert die Einführung in meinem Betrieb?
Im Regelfall ist Ihre Lösung innerhalb von 1–2 Tagen betriebsbereit. Wir installieren die Software, schulen Ihr Team und übernehmen bei Bedarf die Datenmigration.
Sind die 3flow-Lösungen DSGVO-konform?
Ja, ausnahmslos. Alle Daten verbleiben auf deutschen Servern oder lokal bei Ihnen. Keine Cloud-Zwang, keine Datenweitergabe an Dritte.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wiederholer willkommen: Auch Betriebe mit 2 bereits erhaltenen Digitalboni sind seit 01.07.2025 wieder antragsberechtigt.

Bewilligungsstelle

Bezirksregierung Mittelfranken

Promenade 27, 91522 Ansbach

Programm-Stand

BayMBl. Nr. 315, Stand 01.07.2025/01.11.2025, gültig bis 31.12.2027

Referenzen folgen, sobald erste Bewilligungsbescheide vorliegen.